Beschlussvorlage - VII-DS-08179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen werden mit dem Ergebnis geprüft, sie in der Art und Weise zu berücksichtigen, wie es in Kapitel 8 der Begründung zum Bebauungsplan sowie dem beiliegenden Abwägungsvorschlag angegeben ist.
  2. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
  3. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen.

Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Sitzungssaal des Stadtrates ausgehängte Plan.

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Räumlicher Bezug

Stadtbezirk: Mitte
Ortsteil: Zentrum-Süd

 

Zusammenfassung

 

Anlass der Vorlage:   

 

X

 Rechtliche Vorschriften

 

 Stadtratsbeschluss

 

 Verwaltungshandeln

 

 

 Sonstiges:

 

Ziel der städtebaulichen Planung ist es, das bisher ungeordnete und weitgehend ungenutzte Areal zu einem lebendigen nutzungsgemischten Stadtquartier zu entwickeln. Mit dieser Vorlage soll der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

X

nein

 

wenn ja,

Kostengünstigere Alternativen geprüft

 

nein

 

ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung

Folgen bei Ablehnung

 

nein

 

ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?

 

nein

 

ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

 

 

Im Haushalt wirksam

von

bis

Höhe in EUR

wo veranschlagt

Ergebnishaushalt

Erträge

 

 

 

 

 

Aufwendungen

 

 

 

 

Finanzhaushalt

Einzahlungen

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?

 

nein

 

wenn ja, nachfolgend angegeben

 

Folgekosten Einsparungen wirksam

von

bis

Höhe in EUR/Jahr

wo veranschlagt

Zu Lasten anderer OE

Ergeb. HH Erträge

 

 

 

 

 

Ergeb. HH Aufwand

 

 

 

 

Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten

Ergeb. HH Erträge

 

 

 

 

 

Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen)

 

 

 

 

 

Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrechtliche Prüfung

 

 

nein

 

wenn ja

Unternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 2B UStG

 

 

nein

 

ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts

Umsatzsteuerpflicht der Leistung

 

 

nein

 

ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

Bei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen

 

 

ja

 

nein, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

 

Auswirkungen auf den Stellenplan

X

nein

 

wenn ja, nachfolgend angegeben

Beantragte Stellenerweiterung:

Vorgesehener Stellenabbau:

 

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Hintergrund zum Beschlussvorschlag:

Welche strategischen Ziele werden mit der Maßnahme unterstützt?

 

 

2030 – Leipzig wächst nachhaltig!
Ziele und Handlungsschwerpunkte

Leipzig setzt auf
Lebensqualität

Leipzig besteht im
Wettbewerb

 

Balance zwischen
Verdichtung und Freiraum

 

Positive Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitsplätze

X

Qualität im öffentlichen Raum
und in der Baukultur

 

Attraktives Umfeld für Innovation, Gründer und Fachkräfte

 

Nachhaltige Mobilität
 

 

Vielfältige und stabile Wirtschaftsstruktur

 

Vorsorgende Klima- und
Energiestrategie

 

Vorsorgendes Flächen- und Liegenschafts-management

 

Erhalt und Verbesserung der
Umweltqualität

 

Leistungsfähige technische Infrastruktur

 

Quartiersnahe Kultur-, Sport-
und Freiraum-angebote

 

 

Vernetzung von Bildung, Forschung und Wirtschaft

Leipzig schafft soziale Stabilität

 

Wirkung auf Akteure

Leipzig stärkt seine Internationalität

 

Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt

 

Bürgerstadt

 

Weltoffene Stadt

 

Gemeinschaftliche Quartiersentwicklung

 

Region

 

Vielfältige, lebendige Kultur- und Sportlandschaft

X

Bezahlbares Wohnen

 

Stadtrat

X

Interdisziplinäre Wissenschaft und exzellente Forschung

 

Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote

 

Kommunalwirtschaft

 

Attraktiver Tagungs- und Tourismusstandort

 

Lebenslanges Lernen

 

Verwaltung

 

Imageprägende Großveranstaltungen

 

Sichere Stadt

 

 

 

Globales Denken, lokal verantwortliches Handeln

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Ziele

 

 

Trifft nicht zu

 

 

 

 

 

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Klimawirkung durch den Beschluss der Vorlage

Stufe 1: Grobe Einordnung zur Klimawirkung (Klimaschutzes und zur –wandelanpassung)

Eingesetzte Energieträger (Strom, Wärme, Brennstoff)

X

keine / Aussage nicht möglich

 

erneuerbar

 

fossil

Reduziert bestehenden Energie-/Ressourcenverbrauch

X

Aussage nicht möglich

 

ja

 

nein

Speichert CO2-Emissionen (u.a. Baumpflanzungen)

 

Aussage nicht möglich

X

ja

 

nein

Mindert die Auswirkungen des Klima­wandels (u. a. Entsiegelung, Regen­wassermanagement)

 

Aussage nicht möglich

X

ja

 

nein

Abschätzbare Klimawirkung mit erheblicher Relevanz

 

ja, da Beschlussgremium RV, GVA, oder VA und mind. 5 Jahre Betriebs- und Nutzungsdauer

X

nein

Vorlage hat keine abschätzbare Klimawirkung

 

ja (Prüfschema endet hier.)

 

 

 

Stufe 2: Die Vorlage berücksichtigt die zentralen energie- und klimapolitischen Beschlüsse (s. leipzig.de)

 

X

ja

 

nein (Begründung s. Abwägungsprozess)

 

nicht berührt (Prüfschema endet hier.)

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 3: Detaillierte Darstellung zur abschätzbaren Klimawirkung nur bei erheblicher Relevanz

 

 

Berechnete THG-Emissionen (in t bzw. t./a): ____________________

 

 

liegt vor: s. Anlage/Kapitel der Vorlage: ________________________

 

 

wird vorgelegt mit: ________________ (z. B. Planungsbeschluss, Baubeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss)

 

 

 

 

Klimawirkungen können nur durch die Umsetzung des bauplanungsrechtlichen Rahmens für die Zulässigkeit von Bauvorhaben, wie er sich nach Abschluss des Verfahrens ergibt, entstehen. Zu den Klimawirkungen aus der Umsetzung siehe die Angaben in der Vorlage VII-DS-00208-NS-02 zum vorhergehenden Verfahrensschritt. Weitere Informationen können darüber hinaus dem Kapitel Umweltbericht der Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden. Dieses enthält keine gegenüber dem vorhergehenden Verfahrensschritt inhaltlich geänderten Aussagen.

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Beschreibung des Abwägungsprozesses:

Hier geht es um die Darstellung des verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses. Dieser hat stattgefunden. Es sind keine unterschiedlichen fachlichen Beurteilungen mit der Folge inhaltlicher Zielkonflikte aufgetreten. Bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches siehe den Abwägungsvorschlag.

 

I.  Eilbedürftigkeitsbegründung

Nicht erforderlich

 

II.  Begründung Nichtöffentlichkeit 

Nicht erforderlich

 

 

III.   Strategische Ziele

Handlungsschwerpunkte des Zielbildes (INSEK, S. A-11,-15,-17)

Interdisziplinäre Wissenschaft und exzellente Forschung: Das B-Plangebiet eignet sich zur Ansiedlung von universitären und außeruniversitären Forschungs- und Lehreinrichtungen. Neben dem Matthäi-Kirchhof existieren keine derart innerstädtisch und zentral gelegen Baugrundstücke, um zentralörtliche Nutzungen anzusiedeln.

Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur: Sämtlichen Bauvorhaben inklusive die Herstellung der Freifläche sollen durch Architekturwettbewerbe bzw. durch einen Freiflächenwettbewerb qualifiziert werden.

Bezahlbares Wohnen: Auch in dieser zentralen Lage soll das Wohnen möglich sein und somit dem europäischen Leitbild der urban nutzungsstrukturell gemischten Innenstadt gerecht werden. Wohnungen in dieser zentralen Lage tragen zur Vielfalt des Wohnungsangebotes bei. 30% der gesamten Wohnflächen im Plangebiet sollen für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbau vorgesehen werden.

 

IV.  Sachverhalt

 

1.  Anlass

Aufgrund der Stadtratsbeschlüsse von 2008 zur Erhaltung des denkmalgeschützten Bowlingtreffs und zur Wiedererrichtung einer Markthalle wurde das Planungsverfahren begonnen und zuletzt durch den Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Jahr 2021 als Entwurf bestätigt.

Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass die geplanten Bauvorhaben und städtebaulichen Detailregelungen in ihrer Gesamtheit nicht über die Anwendung des § 34 BauGB zu steuern sind. Dazu zählen die beabsichtigte Realisierung der Bauflächen im östlichen Bereich gemäß dem beschlossenen städtebaulichen Konzept und das Freihalten des westlichen Bereiches als öffentliche Platzfläche sowie die dauerhafte Neuordnung der Bau- und Nutzungsstrukturen.

 

2.  Beschreibung der Maßnahme

Die wesentlichen geplanten Maßnahmen des Bebauungsplanes sind:

  • die Schaffung von Baurecht für die Wiederbebauung im Osten des Plangebietes und die Sicherung einer großen Freifläche im westlichen Teil des Plangebiets,
  • die Steuerung der baulichen Nutzung als kerngebietstypische Nutzungen, ergänzt durch eine Markthalle und einen Mindestwohnanteil, sowie des Maßes der baulichen Nutzungen,
  • die Integration des Baudenkmals ehemaliger „Bowlingtreff“,
  • die Steuerung des Einzelhandels unter Zulassung eines Bildungs- und Markthallencampus,
  • die Bewältigung der Lärmimmissionen,
  • die Umsetzung von Maßnahmen zur Begrünung und zum Wasserrückhalt, hauptsächlich in den Baugebieten und in den Straßenräumen (im Übrigen aber keine abschließenden Regelungen zu Begrünungsmaßnahmen auf der öffentlichen Freifläche, da deren Gestaltung erst im Rahmen eines noch durchzuführenden Wettbewerbes entschieden werden soll),
  • die Festlegungen für einen neuen Straßenraum (Planstraße) und
  • die Regelungen zu Kfz-Stellplätzen.

 

3.  Realisierungs- / Zeithorizont

Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:

Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, den Beschluss im Leipziger Amtsblatt bekannt machen.

 

4.  Finanzielle Auswirkungen

Aus dem Beschluss dieser Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt zu erwarten.

Im Zuge der Umsetzung des Planes sind finanzielle Auswirkungen für die Stadt wie folgt zu erwarten bzw. nicht auszuschließen:

Grunderwerbskosten für:

Erschließungsanlagen, hier für nicht oder nicht vollständig in städtischem Eigentum befindliche Flächen, die als „Öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung – Öffentliche Freifläche“ festgesetzt sind. Die Entscheidung über den Erwerb und die Finanzierung erfolgt mit separater Beschlussvorlage. Umfang und Zeitpunkt der Kosten sind derzeit noch nicht absehbar.

 

Realisierungskosten für:

a) Erschließungsanlagen (einschl. Begrünung) innerhalb der im Bebauungsplan als „Straßenverkehrsflächen“ und der als „Öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung – Öffentliche Freifläche“ festgesetzten Flächen. Die Entscheidung über die Umsetzung und Finanzierung erfolgt mit separater Beschlussvorlage. Die erforderlichen Haushaltsmittel für Planung und Bau sollen in der folgenden Haushaltsperiode ab 2025/26 ermittelt und eingestellt werden. Nach heutigem Kenntnisstand wird die tatsächliche Erschließung voraussichtlich erst ab den Jahren 2025/2026 erforderlich sein.

b) Grünflächen innerhalb der im Bebauungsplan als „Öffentliche Grünfläche mit näherer Zweckbestimmung – Öffentliche Parkanlage“ festgesetzten Fläche. Hinsichtlich Entscheidung und Finanzierung gelten die Aussagen zu a) entsprechend.

 

Folgekosten (für die Unterhaltung nach der Realisierung) für:

a) Erschließungsanlagen (einschl. Begrünung): 30.000 €/Jahr

b) Grünfläche: Umfang und Zeitpunkt der Kosten sind derzeit noch nicht absehbar.

 

Einnahmen (in Folge der Umsetzung des Planes) aus:

a) Verkauf von Baugrundstücken in den Kerngebieten sowie im Sondergebiet

b) Gewerbesteuer und anderen Steuern nach Ansiedlung von Unternehmen und anderen Institutionen

 

Umfang und Zeitpunkt der Einnahmen sind derzeit noch nicht absehbar.

Die Entscheidung über die Umsetzung und Finanzierung erfolgt mit separater Vorlage.

 

5.  Auswirkungen auf den Stellenplan

Keine

 

6.  Bürgerbeteiligung

 

X

 bereits erfolgt

 

 geplant

 

 nicht nötig

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Laufe des Verfahrens nach den Anforderungen des BauGB. Während der Beteiligung gingen 30 Äußerungen ein. In den Stellungnahmen wurde vor allem Folgendes vorgetragen:

Kritik: Die Dimensionierung des Platzes ist nicht ausreichend begründet; befürwortet wird eine Verkleinerung des Platzes; ein größerer Anteil des Platzes soll be- bzw überbaut werden; die Erdgeschosszonen sollen stärker reglementiert werden; ebenerdige Stellplätze für Carsharing sollen hergestellt werden.

Einwände: Zu hoher Versiegelungsgrad und damit negativer Einfluss auf die Grundwasserneubildung; unzureichende Vermeidungsmaßnahmen; Umweltschaden durch Fällung von Bäumen.

Forderung: Verkleinerung der überbaubaren Flächen soll vorgenommen sowie höheres Bauen ermöglicht werden, damit weniger Flächen bebaut werden und letztlich der vorhandene Baumbestand erhalten bleibt.

Bemängelung: Das Vorgehen der Stadt hinsichtlich der Verwertung der Flächen wird nur unzureichend beschrieben.

Kritik: Durch die Bebauung des Platzes wird eine Überwärmung/Überhitzung befürchtetet.

Einwand: Verlust der Artenvielfalt; dem Vorliegen des öffentlichen Interesses im Sinne von § 67 BnatschG wird widersprochen. Die beabsichtigte Nutzung wird kritisch gesehen, alternative Nutzung als "Park der biologischen Vielfalt" nach den Vorschlägen von BUND und NABU wird befürwortet.

Kritik: Baumfällungen sollen vermieden werden, Vorschläge einer alternativen Bebauung und Nutzung des Plangebietes unter Beibehaltung der Gehölzstrukturen am Bowlingzentrum.

Bemängelung: Die Aussagen des Landschaftsplans werden nur unzureichend berücksichtigt.

 

Es wurden Änderungen des Planinhaltes nach den Beteiligungen zum Entwurf vorgenommen. Aus der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergab sich das Erfordernis, den Bebauungsplanentwurf in Teilen zu ändern. Für die Teil-Baugebiete MK1, MK 5, MK 6 und SO „Überbaute Markthalle“ wurde die maximal zulässige Größe der Geschoßflächen ergänzt. Die Festsetzung erfolgt durch Eintragung in die Planurkunde (Planschablone). Weiterhin wurden die Festsetzungen 1.1.4 und 1.3.5 jeweils um den Satz „In Gebäuden, in denen die im Teil A: Planzeichnung festgesetzte zulässige Geschossfläche unterschritten wird, verringert sich der nach Satz 1 für Wohnungen zu verwendende Anteil der Geschossfläche entsprechend.“ ergänzt.

 

Näheres zu den Ergebnissen der Beteiligungen siehe den beigefügten Abwägungsvorschlag sowie in den Kapiteln 4 und 8 der Begründung zum Bebauungsplan.

 

7.  Besonderheiten 

Vom einem Naturschutzverband wurde die Unterschutzstellung von Bäumen als Naturdenkmal beantragt. Dazu wurde durch das Amt für Umweltschutz ein Schutzwürdigkeitsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten hat ergeben, dass die Kriterien für die Unterschutzstellung nicht erfüllt sind.

 

8.  Folgen bei Nichtbeschluss

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Fassung wird nicht fortgesetzt. Die Schaffung von Baurecht für die öffentlichen Einrichtungen: Markthalle mit Musik- und Volkshochschule, das Forum Recht und die Juristenfakultät sowie für das Wohnen wird gestoppt.

 

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Anlagen

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